Allgemeine Geschäftsbedingungen der Absolute-IT IT-Solutions GmbH
Gültig für Unternehmer (Stand: Juli 2026)1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Dienstleistungen, Softwareleistungen, Beratungsleistungen, Wartungsleistungen, Supportleistungen, Cloud-Leistungen, Hosting-Leistungen, IT-Sicherheitsleistungen sowie sonstige Leistungen (nachfolgend gemeinsam „Leistungen“) der Absolute-IT IT-Solutions GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB).
Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ab. Eine Anwendung verbraucherschützender Bestimmungen des KSchG ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
1.3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer von diesen Kenntnis hat, sofern deren Geltung nicht ausdrücklich per E-Mail bestätigt wurde.
2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
2.1. Angebote, Kostenvoranschläge und Kostenschätzungen des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zustande.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, einem Servicevertrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.
2.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer, Partnerunternehmen oder sonstige Dritte einzusetzen.
Der Auftragnehmer bleibt für die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen verantwortlich.
2.4. Gewünschte Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs durch den Kunden nach Vertragsabschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Daraus entstehende Mehrkosten, zusätzliche Aufwände und Terminverschiebungen gehen zu Lasten des Kunden.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden und Verzögerungen
3.1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen, Zugänge, Berechtigungen und technischen Voraussetzungen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.
3.2. Der Kunde stellt sicher, dass notwendige Ansprechpartner verfügbar sind und erforderliche Entscheidungen, Freigaben sowie Genehmigungen zeitgerecht erfolgen.
3.3. Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die durch fehlende, verspätete oder mangelhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich entsprechend.
3.4. Liefer- und Leistungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich als „verbindlich“ zugesagt wurden.
3.5. Bei Ereignissen außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers, insbesondere höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Maßnahmen, Streiks, Ausfällen von Energie- oder Telekommunikationsnetzen, Cyberangriffen auf kritische Infrastruktur oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
4. Preise, Zahlung und Zahlungsverzug
4.1. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind Nettopreise.
4.2. Zusätzliche Leistungen, Fahrtzeiten, Wegzeiten, Spesen, Drittanbieterleistungen, Lizenzkosten sowie sonstige nicht ausdrücklich enthaltene Leistungen werden gesondert verrechnet.
4.3. Rechnungen sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei zu bezahlen.
4.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte gemäß § 456 über dem Basiszinssatz als vereinbart.
4.5. Der Kunde ersetzt dem Auftragnehmer sämtliche angemessenen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten.
4.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Mängel zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, sofern diese nicht rechtskräftig festgestellt, vom Auftragnehmer ausdrücklich anerkannt wurden, oder Falle der Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers.
4.7. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
5. Eigentumsvorbehalt und Gefahrtragung
5.1. Gelieferte Waren, Hardware, Datenträger und sonstige körperliche Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
5.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung gelieferter Waren geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.
6. Gewährleistung und Prüfpflicht
6.1. Der Kunde hat gelieferte Waren und erbrachte Leistungen unverzüglich nach Erhalt beziehungsweise Bereitstellung zu prüfen.
6.2. Mängel sind binnen 7 Werktagen ab Entdeckung schriftlich und nachvollziehbar unter Angabe aller für die Fehleranalyse erforderlichen Informationen zu melden.
Die gesetzliche Rügeobliegenheit gemäß § 377 UGB bleibt unberührt.
6.3. Unterbleibt eine ordnungsgemäße Mängelrüge, gilt die Leistung als genehmigt.
6.4. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist wird, soweit gesetzlich zulässig, auf sechs Monate ab Übergabe beziehungsweise Abnahme der Leistung verkürzt.
6.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Gewährleistungsansprüche nach eigener Wahl durch Verbesserung, Reparatur oder Ersatzlieferung zu erfüllen.
6.6. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn Mängel durch unsachgemäße Verwendung, Änderungen, Reparaturversuche, ungeeignete Betriebsmittel oder Eingriffe des Kunden oder Dritter verursacht wurden.
7. Haftung und Schadenersatz
7.1. Die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht für Personenschäden.
7.2. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung für Datenverlust wird auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, es sei denn, der Schaden wurde vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
7.3. Die Haftung des Auftragnehmers ist – ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – der Höhe nach auf den Nettoauftragswert des jeweiligen Einzelauftrages begrenzt.
7.4. Der Kunde ist für eine ordnungsgemäße und regelmäßige Datensicherung seiner Systeme und Daten verantwortlich, sofern keine ausdrückliche Backup-Leistung durch den Auftragnehmer vereinbart wurde.
Eine Haftung des Auftragnehmers für Datenverluste aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung durch den Kunden ist ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers vorliegt.
7.5. Schadenersatzansprüche von Unternehmern verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber binnen drei Jahren nach Erbringung der Leistung.
8. Urheberrechte, Software und Nutzungsrechte
8.1. Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Programme, Softwarelösungen, Skripte, Dokumentationen, Datenbanken, Designs, Konfigurationen, Auswertungen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
8.2. Der Kunde erhält an den vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
8.3. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder sonstige Verwertung der Arbeitsergebnisse über den vereinbarten Nutzungszweck hinaus ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
8.4. Der Quellcode von Softwareentwicklungen verbleibt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, im Eigentum des Auftragnehmers.
8.5. Standardsoftware, Drittsoftware, Cloud-Dienste und sonstige Leistungen Dritter unterliegen ausschließlich den jeweiligen Lizenz-, Nutzungs- und Vertragsbedingungen des jeweiligen Herstellers oder Anbieters.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Änderungen, Einschränkungen, Einstellungen oder Verfügbarkeiten solcher Drittanbieterleistungen.
8.6. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen Softwarelizenzen, Nutzungsrechte und Berechtigungen für die von ihm bereitgestellten Systeme, Daten und Programme sicherzustellen.
8.7. Einsatz von Open-Source-Software
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen Open-Source-Software oder sonstige unentgeltlich bereitgestellte Software Dritter empfiehlt, installiert, konfiguriert oder betreibt, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Implementierung verfügbaren Version sowie der jeweils geltenden Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers oder Projekts.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr und keine Haftung dafür, dass die eingesetzte Open-Source-Software dauerhaft unentgeltlich verfügbar bleibt, weiterentwickelt, gepflegt oder unterstützt wird. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Entscheidungen des jeweiligen Herstellers oder der Entwicklergemeinschaft, die Software einzustellen, den Funktionsumfang zu ändern, den Support zu beenden, die Lizenzbedingungen zu ändern oder künftig eine kostenpflichtige Nutzung vorzusehen.
Ebenso übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Sicherheitslücken, Softwarefehler, Kompatibilitätsprobleme oder sonstige Mängel der Open-Source-Software, sofern diese nicht durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Auftragnehmers verursacht wurden.
Werden aufgrund von Änderungen der Open-Source-Software, neuer Sicherheitsanforderungen, eingestellter Weiterentwicklung, Lizenzänderungen oder sonstiger Entscheidungen des Herstellers Anpassungen, Migrationen, Updates oder der Wechsel auf ein anderes Produkt erforderlich, stellen diese Leistungen gesondert zu beauftragende und zu vergütende Leistungen dar.
Der Auftragnehmer schuldet keine dauerhafte Verfügbarkeit, Weiterentwicklung oder Herstellerunterstützung von Open-Source-Software und übernimmt keine Verpflichtung, diese dauerhaft an geänderte technische, gesetzliche oder sicherheitsrelevante Anforderungen anzupassen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
9. Cloud-, Hosting- und Plattformleistungen
9.1. Soweit der Auftragnehmer Cloud-, Hosting-, Storage-, Plattform- oder sonstige Online-Dienste bereitstellt oder vermittelt, erfolgt die Leistungserbringung ausschließlich nach Maßgabe der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der vertraglichen Vereinbarungen.
9.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung von Cloud- und Hosting-Leistungen geeignete Drittanbieter einzusetzen.
Dies gilt insbesondere für Rechenzentrumsbetreiber, Cloud-Plattformanbieter, Softwarehersteller und sonstige technische Dienstleister.
9.3. Verfügbarkeiten, Wartungsfenster, Speichergrößen, Datenaufbewahrungsfristen, Wiederherstellungszeiten (RTO) sowie Wiederherstellungspunkte (RPO) gelten nur dann als zugesichert, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
9.4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Fehlerfreiheit von Leistungen Dritter, insbesondere von Cloud-Plattformen, Internetprovidern oder Softwareherstellern.
9.5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten, Benutzerkonten und Berechtigungen angemessen zu schützen und den Auftragnehmer unverzüglich über vermutete Sicherheitsverletzungen oder unberechtigte Zugriffe zu informieren.
9.6. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm gespeicherten, verarbeiteten oder übertragenen Daten verantwortlich. Der Kunde hält den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter vollständig schad- und klaglos, die auf einer Rechtswidrigkeit der vom Kunden bereitgestellten Daten beruhen.
10. IT-Security- und Sicherheitsleistungen
10.1. Der Auftragnehmer kann Sicherheitsleistungen wie Sicherheitsanalysen, Schwachstellenprüfungen, Firewall-Management, Endpoint-Security, Monitoring, Patch-Management, Sicherheitsberatung oder vergleichbare Leistungen erbringen.
10.2. Sicherheitsleistungen erfolgen ausschließlich nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang und stellen keine Garantie dar, dass sämtliche Sicherheitsrisiken erkannt, verhindert oder beseitigt werden können.
10.3. Der Kunde erkennt an, dass trotz Einsatz moderner Sicherheitstechnologien keine vollständige Sicherheit von IT-Systemen gewährleistet werden kann.
10.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aufgrund von Sicherheitsvorfällen, die trotz ordnungsgemäßer Durchführung vereinbarter Sicherheitsmaßnahmen eintreten, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers vorliegt.
10.5. Der Kunde verpflichtet sich:
- erforderliche Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen,
- Zugangsdaten vertraulich zu behandeln,
- bekannte Sicherheitsrisiken unverzüglich zu melden,
- notwendige Updates und technische Empfehlungen umzusetzen, sofern diese in seinen Verantwortungsbereich fallen.
10.6. Sofern der Auftragnehmer Sicherheitsüberprüfungen oder Penetrationstests durchführt, erfolgt dies ausschließlich im vereinbarten Umfang.
Eine vollständige Prüfung sämtlicher möglicher Sicherheitslücken ist nicht geschuldet.
10.7. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Sicherheitsleistungen, jedoch keinen absoluten Schutz vor Cyberangriffen, Schadsoftware, unberechtigten Zugriffen oder sonstigen Sicherheitsvorfällen.
Eine vollständige Verhinderung sämtlicher Sicherheitsrisiken kann aufgrund der technischen Entwicklung und des Verhaltens Dritter nicht garantiert werden.
11. Backup-, Disaster-Recovery- und Wiederherstellungsleistungen
11.1. Backup- und Wiederherstellungsleistungen werden ausschließlich nach dem vereinbarten Leistungsumfang erbracht.
11.2. Sofern keine ausdrückliche Backup-Leistung vereinbart wurde, verbleibt die Verantwortung für Datensicherung und Wiederherstellung beim Kunden.
11.3. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für eine vollständige Wiederherstellung von Daten, insbesondere wenn:
- Daten bereits beschädigt waren,
- Sicherungen fehlerhaft oder unvollständig waren,
- technische Voraussetzungen des Kunden fehlen,
- Drittanbieter oder Fremdsysteme betroffen sind.
11.4. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob die für seinen Geschäftsbetrieb erforderlichen Daten und Systeme ausreichend gesichert sind. Dazu gehört ebenfalls Restore-Tests beim Auftragnehmer in Auftrag zu geben oder selbst zu prüfen ob Die Backups lesbar sind.
12. Managed Services und Betriebsführung
12.1. Bei Managed-Service-Verträgen übernimmt der Auftragnehmer die Betreuung der vereinbarten IT-Systeme entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.
12.2. Der Kunde stellt sicher, dass der Auftragnehmer alle erforderlichen administrativen Rechte, Zugänge und technischen Informationen erhält, die zur Durchführung der Leistungen notwendig sind.
12.3. Änderungen an der IT-Umgebung des Kunden, die nicht mit dem Auftragnehmer abgestimmt wurden und Auswirkungen auf die Leistungserbringung haben können, liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
12.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, notwendige Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsmaßnahmen und technische Anpassungen nach angemessener Ankündigung durchzuführen.
12.5. Leistungen außerhalb des vereinbarten Serviceumfangs werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers verrechnet.
13. Datenschutz bei Cloud- und Security-Leistungen
13.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes (DSG) und sonstiger anwendbarer Datenschutzvorschriften.
13.2. Sofern der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
13.3. Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung seiner Daten sowie für die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen gegenüber seinen eigenen Kunden, Mitarbeitern und sonstigen betroffenen Personen.
13.4. Bei Einsatz von Cloud-, Hosting- oder Sicherheitsdienstleistern können personenbezogene Daten an technische Dienstleister innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs übermittelt werden.
13.5. Der Kunde verpflichtet sich, vor Übermittlung personenbezogener Daten sicherzustellen, dass die Verarbeitung dieser Daten durch den Auftragnehmer rechtmäßig erfolgt und alle erforderlichen Informations- und Zustimmungspflichten erfüllt wurden.
14. Fernwartung und Remote-Zugriff
14.1. Soweit zur Erbringung vereinbarter Leistungen erforderlich, ist der Auftragnehmer berechtigt, mittels Fernzugriff auf Systeme, Netzwerke und IT-Infrastrukturen des Kunden zuzugreifen.
14.2. Der Kunde stellt sicher, dass die erforderlichen technischen Voraussetzungen für Fernwartung vorhanden sind und notwendige Berechtigungen erteilt werden.
14.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Fernzugriffe ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen und unter Beachtung angemessener Sicherheitsmaßnahmen vorzunehmen. Bei möglichen Fernwartungsschäden verweisen wir auf Punkt 7 unserer AGB.
14.4. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Zugangsdaten, Benutzerberechtigungen und Sicherheitsinformationen aktuell gehalten werden und ein angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten.
14.5. Änderungen an Systemen, Netzwerken oder Sicherheitskonfigurationen durch den Kunden oder Dritte, die Auswirkungen auf die Fernwartung oder Leistungserbringung haben können, sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
15. Kündigung und Beendigung von Dauerschuldverhältnissen
15.1. Verträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden, können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Eine Kündigung per E-Mail ist ausreichend.
15.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15.3. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug bleibt,
- der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt,
- der Kunde notwendige Mitwirkungspflichten dauerhaft nicht erfüllt,
- eine weitere Zusammenarbeit aufgrund schwerwiegender Umstände unzumutbar ist.
- Über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
15.4. Bereits erbrachte Leistungen sowie bis zum Vertragsende entstandene Ansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.
16. Referenznennung
16.1. Der Auftragnehmer darf den Kunden nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung als Referenzkunden nennen.
16.2. Eine Veröffentlichung von Firmenname, Logo, Projektinformationen oder sonstigen kundenbezogenen Informationen erfolgt ausschließlich mit Zustimmung des Kunden.
17. Unternehmerbestätigung
17.1. Der Kunde bestätigt mit Vertragsabschluss, Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) zu sein und die Leistungen des Auftragnehmers für Zwecke seines Unternehmens zu beziehen.
17.2. Der Kunde verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, falls sich Änderungen hinsichtlich seiner Unternehmereigenschaft ergeben.
18. Schlussbestimmungen
18.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
18.2. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.
18.3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (z.B.: E-Mail). Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
18.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
18.5. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt automatisch eine solche wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt und dem mutmaßlichen Parteienwillen entspricht
18.6. Diese AGB ersetzen alle früheren Versionen.
Stand: Juli 2026 · Absolute-IT IT-Solutions GmbH
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